Sehr
geehrter Herr Ortsvorsteher,
die
Ortschaftsratsfraktionen der CDU und der SPD stellen gemeinsam
folgenden Antrag und bitten um unverzügliche Beachtung:
Gemeinsamer
Antrag der CDU-OR-Fraktion und der SPD-OR-Fraktion:
Die
Ortschaftsratsfraktionen der CDU und der SPD erinnern an die
Festsetzungen der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt
Offenburg – hier vor allem an die Richtlinien zur Fragestunde (§
19) und Bürgerfragestunde (§20) - die
sinngemäß auch für die Ortschaftsräte gelten, und
bestehen auf deren Einhaltung.
§19
Richtlinien
für die Fragestunde
(1)
Die
Fragestunde des Gemeinderats findet zu Beginn jeder öffentlichen
Sitzung statt. Die Fragestunde des
Gemeinderats und die
Bürgerfragestunde (vgl. § 20 der Geschäftsordnung)
sollen zusammen
30 Minuten nicht überschreiten.
(2)
Ein/e Stadtrat/rätin darf in einer Fragestunde nicht mehr als zwei
Fragen stellen. Zulässig sind dabei nur Fragen
über
Angelegenheiten,
für welche die Stadt zuständig ist. Die Fragen müssen kurz gefasst sein und
eine
kurzgefasste
Antwort
ermöglichen; sie dürfen keine Feststellungen oder Wertungen
enthalten.
(3) Die Behandlung der Fragen erfolgt in der
Reihenfolge ihres Eingangs bei der Oberbürgermeisterin.
(4) Nach Beantwortung einer Frage können bis zu
drei mündliche Zusatzfragen gestellt werden. Für die erste
Zusatzfrage
hat der/die Fragende
den
Vorrang. Eine Sachdebatte findet nicht statt (vgl. Abs. 5).
(5) Der Gemeinderat kann auf Antrag der Vorsitzenden
oder eines/r. Stadtrats/rätin bei Zustimmung von mindestens einem
Viertel der Mitglieder
des Gemeinderats über den Gegenstand einer Frage in die
Sachdebatte eintreten (aktuelle
Stunde). In
diesem Falle
beträgt die Redezeit drei Minuten.
(6) Anfrage und Antwort werden in die Niederschrift
aufgenommen.
§
20
Bürgerfragestunde
(1)
Einwohner/-innen und die ihnen gleichgestellten Personen und
Personenvereinigungen nach § 10 Abs. 3 und 4 GemO
können im Rahmen
der Fragestunde des Gemeinderats Fragen zu Gemeindeangelegenheiten
stellen oder An-
regungen und
Vorschläge
unterbreiten
(2) Die Fragen der Bürger/-innen werden in der
Regel vor den Fragen der Stadträte/-innen aufgerufen.
(3)
Die Richtlinien für die Fragestunde der Stadträte/-innen
gemäß §19 der Geschäftsordnung gelten entsprechend.
Begründung:
Seit
etwa einem Jahr werden die Fragestunden im Ortschaftsrat Zell-Weierbach
immer länger und dauern oft fast eine Stunde, im Extremfall auch
schon einmal fast 1½ Stunden. Die
Geschäftsordnung sieht aber mit gutem Grund eine Begrenzung auf
max. ½ Stunde vor, um zu verhindern, dass entweder die
ordnungsgemäße Beratung der eigentlichen Tagesordnung unter
Zeitdruck gerät oder aber die Sitzungen unzumutbar lang dauern und
damit unter Umständen die Qualität der Arbeit leidet.
Schließlich sind die meisten Mandatsträger noch
berufstätig und kommen nach einem langen Arbeitstag zu den
Sitzungen.
Unser
Antrag fordert also die Rückkehr zu den Festsetzungen der
Geschäftsordnung, und wir sind sicher, dass dafür jeder
Verständnis hat.
Mit
freundlichen Grüßen
Thomas
Schmidt, CDU-Fraktion
Sieglinde Metzler, SPD-Fraktion
Zell-Weierbach,
01.12.2015
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